Nibelungenschule Viernheim

Die Nibelungenschule ist eine Grundschule mit pädagogischer Ganztagesbetreuung.

Sie liegt am Rand des Wohngebiets Nordweststadt in Viernheim.

Die 1960 gegründete Grund- und Hauptschule ist seit August 2001 eine reine Grundschule.

In den letzten Jahren liegt die Schülerzahl bei rund 350 Schüler/innen. Aktuell ist die Schule in allen Jahrgangsstufen vierzügig.

Betreuungsangebot

Das Ganztagesangebot an der Nibelungenschule ist ein Kooperationsprojekt der Schule, der Stadt Viernheim und des Vereins Lernmobil e.V.

Weitergehende Informationen zum Betreuungsangebot finden Sie hier.

Die Unterrichts- und Betreuungszeiten finden Sie hier.

Unterrichts- und Betreuungszeiten

Der Unterrichtsvormittag ist in drei Blöcke von je zwei Mal 45 Minuten gegliedert. Er beginnt um 7.55 Uhr und endet um 13.10 Uhr. Nach der ersten Pause frühstücken die Schülerinnen und Schüler gemeinsam im Klassenzimmer.

1. Unterrichtsblock 7.55 - 9.25 Uhr
1. Pause 9.25 - 9.45 Uhr
gemeinsames Frühstück 9.45 - 9.55 Uhr
2. Unterrichtsblock 9.55 - 11.25 Uhr
2. Pause 11.25 - 11.40 Uhr
3. Unterrichtsblock 11.40 - 13.10 Uhr

Die Schülerbetreuung vor und nach dem Unterricht erfolgt durch das Lernmobil e.V.

Vor dem Unterricht 7.30 - 8.40 Uhr
Nach dem Unterricht 11.25 - 17.00 Uhr

Unser Kollegium


Aufgrund der sich fast täglich veränderten Situation, erfolgt die Ausarbeitung dieses Konzepts zu einem späteren Zeitpunkt: Aktuelle Informationen finden Sie auf der Startseite.


Das pädagogische Konzept des buddY-Programms basiert auf den vier Säulen Peergroup-Education, Lebensweltorientierung, Partizipation und Selbstwirksamkeit. Dies sind gleichzeitig auch die Qualitätsleitziele des buddY-Programms.


  • Wir sind eine Gemeinschaft, daher gehen wir mit allen Menschen, Tieren, Pflanzen und Dingen achtsam um.
  • Wir halten das Schulgelände sauber.
  • Während des Schulvormittags verlassen wir das Schulgelände nicht.
  • Im Schulgebäude und in den Treppenhäusern gehen wir langsam und sind leise.
  • Wir halten die Wege in den Fluren und vor den Türen frei. Handys dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.
  • Im Unterricht und in den Klassenräumen: Wir kommen pünktlich zum Unterricht (auch nicht zu früh).
  • Wir setzen im Klassenraum Mützen, Kappen und Kapuzen ab.
  • Wir essen nur in den Pausen und in der Frühstückszeit.
  • Wir halten unser Klassenzimmer sauber und gehen mit allem sorgfältig um.
  • Wir hängen unsere Jacken an die Haken vor dem Klassenzimmer.

 

Während der Pausen:

  • Während der Pausen halten wir uns nur auf dem Pausenhof auf (nicht an den Fahrrad­ständern, nicht in den Treppenhäusern und nicht im Foyer).
  • Wir klettern nicht auf Bäume.
  • Wir reißen keine Blätter und Äste von Pflanzen ab.
  • Wenn es geklingelt hat, gehen wir zu unserem Aufstellplatz.
  • Auf dem Ballspielplatz dürfen sich nur 3. und 4. Klässler aufhalten.
  • Bälle und andere Spielgeräte dürfen nur mit Erlaubnis der Aufsicht außerhalb des Schulgeländes geholt werden.
  • Auf dem Schulgelände werden Fahrräder und Roller geschoben.

 

Toiletten:

  • Wir halten die Toiletten sauber.

 

Beitrag der Eltern zur Schulordnung:

  • Wir sorgen dafür, dass unser Kind pünktlich zur Schule kommt, jedoch nicht zu früh.
  • Wir achten darauf, dass unser Kind mit vollständigem Unterrichts­material zum Unterricht erscheint.
  • Wir geben unserem Kind ein gesundes Frühstück mit.
  • Beim Bringen der Kinder, vor allem mit einem KFZ, verhalten wir uns rücksichtsvoll. Wir achten darauf andere Verkehrsteilnehmer, besonders Kinder auf ihrem Schulweg, nicht zu gefährden.
  • Wir halten uns nicht auf dem Schulgelände auf.

 

  • Wir lassen uns gegenseitig ausreden, lachen keinen aus und hören zu
  • Wir sind rücksichtsvoll und höflich zueinander
  • Wir verhalten uns hilfsbereit und holen Hilfe, wenn wir es alleine nicht schaffen
  • Wir achten darauf, den anderen nicht zu verletzen, weder mit dem, was wir sagen, noch mit dem, was wir tun
  • Wir achten andere Kulturen und Religionen
  • Wir erpressen und bedrohen niemanden
  • Wir versuchen Konflikte mit Worten zu lösen. Wenn wir jemanden verletzt haben, entschuldigen wir uns und sorgen für Wiedergutmachung
  • Wir sagen die Wahrheit.
  • Wir achten darauf, dass wir andere Menschen nur dann berühren, wenn sie dies wollen. Ein „nein“ muss respektiert werden
  • Wir gehen mit fremdem Eigentum sorgsam um und nehmen niemandem etwas weg
  • Wir sind für unsere Kleidung und unsere persönlichen Dingen selbst verantwortlich
  • Wir räumen die Sachen, die wir benutzt haben, wieder an ihren Platz zurück und achten auf Ordnung
  • Wir bemühen uns, keine Lebensmittel wegzuwerfen.
  • Wir beachten Hygieneregeln aus Rücksicht auf unsere Mitmenschen (Hände waschen, Toilette spülen..)

*adaptiert aus: Franz-Werner Müller/Hiltraud Laubach: Liebe, Grenzen, Konsequenzen. Mut zur Erziehung. Mainz 2003 (Matthias-Grünewald-Verlag)


Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat. Dieser übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus. Für die Dauer von zwei Jahren werden aus dessen Mitte eine Vorsitzende / ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin / ein Stellvertreter gewählt. Bei Bedarf können weitere Vorstandsmitglieder gewählt werden. Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die Stellvertretung teil. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Weitere Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreterinnen oder Vertreter der Schulaufsichtsbehörde können teilnehmen. Bei geeigneten Beratungsgegenständen sollen Mitglieder der Schülervertretung hinzugezogen werden. Der Zustimmung des Schulelternbeirates bedürfen unter anderem Entscheidungen zum Schulprogramm, zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten oder zu Grundsätzen für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote. Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte.

Das Mitbestimmungsrecht der Eltern und alle Aspekte der Elternvertretungen sind im Hessischen Schulgesetz (§§ 100-120) geregelt. Weitere Informationen finden sich unter 

https://kultusministerium.hessen.de/eltern/elternarbeit-centerpage/schulelternbeirat

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